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Bitte Ihre Aufmerksamkeit für untenstehende Punkte:
• Bei Stornierung gelten die Bestimmungen des Österreichischen Hotelreglementes
• Bei Ankunft nach 18 Uhr bitten wir um Mitteilung, sonst gelten die Regeln des
Österreichischen Hotelreglementes.
• Falls sie später Anreisen oder früher Abreisen als geplant / reserviert, müssen wir
80% auf den nicht benutzten Zeitraum in Rechnung bringen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
• Für ausführliche informationen siehe: http://www.hotelverband.at/down/oehvb.htm#ß%204
Es gilt das Österreichische Hotelreglement, Beherbergungs-Vertragsbedingungen.
Untenstehend ein Auszug:
Österreichisches Hotelreglement
Beherbergungs-Vertragsbedingungen (Auszug)
Vertragsabschluss gem. § 3
1. Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen oder
mündlichen Bestellung des Gastes durch den Beherberger zustande.
2. Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet.
3. Der Beherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.
Beginn und Ende der Beherbergung gem. § 4
1. Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 14 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.
2. Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunfts-
tages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten; es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt
vereinbart wurde.
3. Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt dagegen das Zimmer bis spätestens 12 Uhr des
folgenden Tages reserviert.
Rücktritt vom Beherbergungsvertrag gem. § 5
1. Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungs-
vertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragsparteien durch einseitige Erklärung
aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunfts-
tag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
2. Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungs-
vertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine
Stornogebühr im Ausmass des Zimmerpreises für drei Tage zu bezahlen.
3. Auch wenn der Gast die bestellten Zimmer bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er
dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger
muss jedoch in Abzug bringen, was er infolge Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebotes erspart oder
was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Erfahrungsgemäss werden in
den meisten Fällen die Ersparungen des Betriebes infolge des Unterbleibens der Leistung 20 Prozent des
Zimmerpreises sowie 30 Prozent des Verpflegungspreises betragen.

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